Action Shooting Miltenberg

„Dank“ der (9. BayIfSMV) ist in Bayern jeglicher Betrieb von Sportstätten untersagt !

„Dank“ der (9. BayIfSMV)  und der , wohl als „Retourkutsche“ auf das „Fitnesstudio – Urteil“ eingefügten Passage:……..(3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt…….. ist jeglicher Betrieb von Sportstätten untersagt  –  auch unsere Schiessanlage ist damit für SPORTLICHE ZWECKE  bis auf weiteres ZU!

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