„Dank“ der (9. BayIfSMV) und der , wohl als „Retourkutsche“ auf das „Fitnesstudio – Urteil“ eingefügten Passage:……..(3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt…….. ist jeglicher Betrieb von Sportstätten untersagt – auch unsere Schiessanlage ist damit für SPORTLICHE ZWECKE bis auf weiteres ZU!
„Dank“ der (9. BayIfSMV) ist in Bayern jeglicher Betrieb von Sportstätten untersagt !
- Befürwortungsunterlagen ab 1. September 2020:
- Das Jahr 2020 geht zu Ende………